Neuer Flyer über Familienleistungen und die Webseite www.familienportal.de

Handybildschirm mit dem Cover des Flyers
© bmfsfj

Familien in Deutschland haben Anspruch auf Familienleistungen. Doch welche Familie hat eigentlich Anspruch auf welche Leistungen und wie können diese rechtzeitig beantragt werden? In einem neuen Flyer beantwortet das Familienministerium diese Fragen.

Gebündelte Informationen im Familienportal

Informationen zu allen Lebenslagen finden Familien und jene, die es werden wollen auf www.familienportal.de. Hier werden Sie zuverlässig über Familienleistungen, Antragsverfahren und gesetzliche Regelungen informiert. Ein Beispiel: Die praktischen Checklisten für die Zeit vor und nach der Geburt. Sie helfen jungen Familien dabei den Überblick über alle wichtigen Behördengänge zu behalten.

Viele Familienleistungen können digital beantragt werden

Zu den Familienleistungen, die heutzutage digital beantragt werden können, gehört der Kinderzuschlag. Diesen können Familien mit kleinem Einkommen digital und ohne zeitraubende Behördengänge bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. In den meisten Bundesländern kann auch das Elterngeld inzwischen über das System ElterngeldDigital beantragt werden.

Finanzielle Unterstützung in der Familienpflegezeit

Wenn es innerhalb von Familien der Pflege eines Angehörigen bedarf, können Familien unter bestimmten Bedingungen Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen. Es handelt sich hierbei um eine befristete Freistellung der Arbeitszeit in Voll- oder Teilzeit, die durch ein zinsloses Darlehen vom Bund gefördert wird. Der Familienpflegezeit-Rechner gibt Ihnen bei der Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit eine Orientierung über die voraussichtliche Höhe des Darlehens.

Entscheidungshilfe beim beruflichen Wiedereinstieg

Wer sich fragt, ob ein beruflicher Wiedereinstieg sich finanziell lohnt, der kann mit dem Wiedereinstiegsrechner den voraussichtlichen Lohn und die Rentenansprüche beim Wiedereinstieg berechnen lassen.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie das Familienportal oder lesen Sie den Flyer des Bundesfamilienministeriums. Sie können den Flyer auch direkt bestellen, um Exemplare in Ihrem Lokalen Bündnis für Familie zu verteilen.